28.10.2021
Gebissentwicklung überwachen und aufwendige kieferorthopädische Behandlung ersparen

Wie in vielen Lebensbereichen gilt auch bei der Entwicklung des Gebisses: Je eher eine Fehlentwicklung erkannt wird, desto einfacher kann diese behoben werden. Deshalb sollten Sie die Chance wahrnehmen und einen Termin für die U10 KFO vereinbaren. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung wird der Zustand von Kiefer und Zähnen genau kontrolliert und bei bestehenden oder absehbaren Problemen eine entsprechende Behandlung eingeleitet.

Vorteile einer Frühbehandlung

Die Betreuung unserer jüngsten Patienten ist uns besonders wichtig und macht uns viel Spaß. Es ist immer wieder schön zu erleben, dass eine rechtzeitig festgestellte Fehlstellung mit wenig Aufwand behandelt werden kann. Auf diese Weise wird verhindert, dass Fehlstellungen bei den bleibenden Zähnen entstehen, für deren Beseitigung eine aufwendige kieferorthopädische Behandlung notwendig wäre.

Welche Indikatoren weisen auf die Notwendigkeit einer Frühbehandlung hin?

Lutschgewohnheiten oder ein frühzeitiger Zahnverlust führen zu charakteristischen Zahnfehlstellungen beim Milchgebiss. Wir betrachten die Situation ganzheitlich und beziehen in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis folgende Faktoren ein, um den optimalen Behandlungsbeginn festzulegen:

  • Alter
  • Zahnwechsel
  • Wachstumsphase

Dabei berücksichtigen wir stets die Wünsche Ihres Kindes. In vielen Fällen trägt eine Zahnspange in der Lieblingsfarbe dazu bei, die Motivation des kleinen Patienten zu verbessern.

Warum ist eine Früherkennung von Zahnfehlstellungen wichtig?

Nur wenn eine Zahnfehlstellung konsequent behandelt wird, kann eine harmonische Entwicklung des Kausystems und Gesichtswachstums sichergestellt werden. Außerdem wird damit gesundheitlichen Problemen wie Kopf- und Rückenschmerzen vorgebeugt, die sich teilweise erst im Erwachsenenalter äußern. Dann ist die Behandlung wesentlich langwieriger als in der Kindheit, wenn sich der Kiefer noch im Wachstum befindet.

Das richtige Timing beeinflusst den Behandlungserfolg

Fast jedes zweite Kind benötigt eine Zahnspange, damit eine Fehlstellung beseitigt werden kann. Für die Festlegung des Behandlungsbeginns ist nicht unbedingt das Alter relevant. Viel wichtiger ist der sogenannte Durchbruchsbefund der Zähne, also die Beurteilung, inwieweit die bleibenden Zähne bereits durchgebrochen sind. Das ist von Kind zu Kind verschieden. Selbst Geschwister weisen unterschiedliche Durchbruchsbefunde im gleichen Alter auf.

Frühbehandlung ist bereits bei Vierjährigen sinnvoll

Ab dem vierten Lebensjahr kann man Fehlstellungen wie beispielsweise einen Überbiss, der mehr als neun Millimeter beträgt, behandeln. Diese Therapie wird jedoch nur dann Erfolge erzielen, wenn dem Kind das Lutschen abgewöhnt wird.

Meilenstein Einschulung (frühe Behandlung)

Mit dem Eintritt ins Schulalter ist meist auch der Beginn des Zahnwechsels verbunden. In dieser Zeitspanne (zwischen sechs und neun Jahren) sollten angeborene, sehr schwere Fehlstellungen behandelt werden.

Regulärer Behandlungsbeginn     

Die späte Phase des Zahnwechsels setzt ungefähr mit neun bis zehn Jahren ein: Jetzt sollte eine kieferorthopädische Behandlung starten. Der Gesichtsschädel wächst in dieser Zeit besonders stark. Diese Dynamik macht sich der Kieferorthopäde zunutze, um die Fehlstellung möglichst schnell zu korrigieren. Mit Hilfe von herausnehmbaren oder festen Zahnspangen werden die gewünschten Erfolge erzielt. Die meisten Kinder sind in diesem Alter außerdem wesentlich kooperativer als in der Pubertät.

Wie lange dauert die Behandlung?

Eine von der Krankenkasse bezahlte Frühbehandlung muss innerhalb von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Die frühe und reguläre Behandlung wird maximal vier Jahre lang finanziert. Im Durchschnitt müssen Sie mit einer Behandlungsdauer von drei Jahren rechnen.

Möchten Sie die Gebissentwicklung Ihres Kindes kompetent überprüfen lassen? Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, bei dem wir Ihrem Kind einfühlsam alles erklären und Ihnen genau Auskunft darüber geben, ob eine Behandlung notwendig ist.